Allgemeines
In diesem Zusammenhang können Sie in der Zeit von Montag bis Freitag von 8-12 Uhr und Dienstag auch von 13-17 Uhr Ihre Behördenwege bei der Stadtgemeinde Schwechat erledigen. Tel. 70108-0.
Schwangerschaftsgymnastik bietet der Club A. an. Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 707 52 67 jeden Dienstag von 16.30-19.30 und jeden Freitag von 9-12 Uhr.
Familienbeihilfe
Diese wird nur vom zuständigen Finanzamt f.d.3.+11.Bez.,Schwechat+Gerasdorf, 1034, Erdberg-str.192-196, Tel.71117-0) ausgestellt und auch verlängert. Dem Antrag sind die Geburtsurkunde und der Meldezettel des Kindes sowie der Meldezettel des Antragstellers beizulegen.
Anmeldungen für die Kinderkrippe
Voraussetzung ist, dass das Kind am Aufnahmetag eineinhalb Jahre alt sein muss. Anmeldungen können Sie während des ganzen Jahres im Rathaus, Rathausplatz 9, Zi. 211, Tel. 70108/272, abgeben.
Wurde das Kind im Spital geboren, so ist beim jeweils zuständigen Standesamt die Geburtsurkunde zu lösen.
Welche Dokumente sind erforderlich?
Bei ehelichen Kindern:
Heiratsurkunde der Eltern
Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
Geburtsurkunden der Eltern
Meldezettel der Eltern
Erklärung über den Vornamen des Kindes
Bei außerehelichen Kindern
Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Meldezettel der Mutter
Geburtsurkunde der Mutter
Erklärung über den Vornamen des Kindes
Sollte das Kind in keinem Spital zur Welt gekommen sein (z.B. Hausgeburt oder Geburt im Krankenwagen), so benötigen Sie noch eine Geburtsbestätigung des Arztes oder der Hebamme.
Sobald die Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt besorgt wurde und der Meldezettel beim Meldeamt im Rathaus Schwechat Zimmer 13, Rathausplatz 9, Telefon: 01/70108 DW212 abgestempelt wurde, können Sie das Säuglingswäschepaket im Bürgerservice des Rathauses Telefon: 70108-238, abholen.
Achtung!
Im Wäschepaket finden Sie auch alle notwendigen
Formulare für Anträge beim zuständigen Finanzamt!
Kontakt und Auskunft:
Bürgerservice
Tel. 701 08 - 238,
E-Mail: