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Stadtentwicklungskonzept

(Prinzip 11) Eine umfassende, institutionalisierte und sozial ausgewogene Bürgerbeteiligung

Grafik: Eine umfassende, institutionalisierte und sozial ausgewogene Bürgerbeteiligung

Prinzip 11

Die Stadt Schwechat hat über die gesetzlichen Notwendigkeiten der NÖ Gemeindeordnung hinaus die Einbeziehung der Bürger in das Gemeindegeschehen erweitert und verbindlich geregelt. 1992 wurde einstimmig im Schwechater Gemeinderat der Beschluss gefasst, neue Formen der Bürgerbeteiligung zu institutionalisieren.

Die institutionalisierte Bürgerbeteiligung wird zu einem verbindlichen Instrument der Entscheidungsoptimierung und der Mitarbeit der Bürger bei Problemlösungen in ihrem Lebensbereich weiterentwickelt. Die jeweiligen Möglichkeiten und Verpflichtungen zur Bürgerbeteiligung werden von vornherein bei jeder Maßnahme mitüberlegt bzw. zur Entwicklung geeigneter Maßnahmen frühzeitig angeregt.

Beispiele zu diesem Prinzip:

Einbeziehung von Anregungen und Mitarbeit der Bürger bei neuen sozialen Unterstützungsleistungen.

Bedürfnisorientierung und Zielgruppenorientierung der Bildung.

Mitarbeit der Bürger bei der Planung und Errichtung neuer Freizeitanlagen oder Freizeitaktivitäten der Stadt.

Mitarbeit der Bewohner bei Änderungen im Wohnumfeld.

Öffentliche Kontrolle von Auswirkungen der Wirtschaft auf die Umwelt.

Beteiligung der Bürger bei Verkehrsveränderungen - Gemeinwahl vor Einzelinteressen.

Bürgeraktivität zur Verbesserung der technischen Infrastruktur fördern.

 

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