Die Maßnahmen des Gemeinwesens richten sich in ausgewogenem Verhältnis an alle Bevölkerungsgruppen. Interessensausgleiche und eine Rücksichtnahme auf Bedürfnisse von Minderheiten werden angestrebt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass auf die unterschiedlichen Bedürfnisse sozial Schwächerer eingegangen wird.
Es ist zu gewährleisten, dass bei Entscheidungsfindungen eine soziale Ausgewogenheit der beteiligten Gruppen besteht. Es geht nicht an, dass die Meinungen Einzelner aufgrund besserer oder lauterer Artikulation und nicht aufgrund besserer Argumentation dominieren.
Ausgewogenheit heißt auch Toleranz und Bedachtnahme auf unterschiedliche Sichtweisen.
Beispiele zu diesem Prinzip:
Ausgewogene Berücksichtigung verschiedener sozialer Gruppen.
Chancengleichheit in Angebot und Zugang zu Bildung.
Vielfalt und Gleichwertigkeit des öffentlichen Freizeitangebots.
Ausgewogenheit der Wohnungsgrößen und Bedachtnahme auf verschiedene Zielgruppen.
Gleiche Erwerbschancen für alle.
Angleichung der Bedeutung des städtischen Umweltverbunds an die Bedeutung des motorisierten Individualverkehrs.
Aufrechterhaltung einer zeitgemäßen infrastrukturellen Basisversorgung für alle.