Bei allen Entwicklungen, auch wenn sie sich für einen Großteil der Bevölkerung positiv auswirken, kommt es zu Umverteilungen, Umschichtungen, die sich auf manche Menschen negativ auswirken können. Als Spezialfall des Vorsorgeprinzips wird die Verantwortung der Gemeinschaft für Benachteiligung einzelner festgeschrieben. Bei allen Maßnahmen werden daher nicht nur die eigentlichen Inhalte, sondern auch die [sozialen] Ausgleichsmaßnahmen und -kosten berücksichtigt. Es ist ein Zeichen der Gemeinschaft mit sozialem Frieden und einer hohen Konfliktlösungskultur, dass bei Veränderungen Nachteile überhaupt vermieden bzw. angemessen ausgeglichen werden.
Daraus darf aber nicht abgeleitet werden, dass Einzelinteressen sich gegenüber dem Gemeinwohl durchsetzen dürfen. Es ist für alle zu akzeptieren, dass in Schwechat ein verbindliches Regelwerk der Entscheidungsfindung mit den Bürgern entsteht.
Beispiele:
Ausgleich von Nachteilen aus Industrialisierung und Verkehr.
Besondere Förderung sozial schwacher Menschen.
Der Wohnbau nimmt Rücksicht auf die Umgebung.
Unterstützung bei Wirtschaftsumstellungen die durch Maßnahmen der Stadt notwendig werden.
Besondere Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Betriebe.
Schutz vor nachteiligen Verkehrsauswirkungen