Dieses Prinzip ist die Fortsetzung des Vorsorgeprinzips. Überall dort, wo das Vorsorgeprinzip für soziale Gruppen oder Einzelpersonen nicht ausreicht, um die optimale Gestaltung des Lebens(raumes) zu gewährleisten, folgt das Prinzip "Hilfe zur Selbsthilfe".
Dieses Prinzip muss vorerst dafür sorgen, dass die schöpferische Eigenkraft der Schwechaterinnen und Schwechater gestärkt wird, um Kosten dort einzusparen, wo Leistungen durch Eigeninitiative wesentlich effizienter und billiger durchgeführt und erledigt werden können. Es ist durch die wichtige Einsicht zu vermitteln, dass die Sicherung des Gemeinwesens auch davon abhängt, ob ihre Mitglieder aktiv am Geschehen teilnehmen oder ob sie der Meinung sind, dass alle Versorgungsmechanismen vom Gemeinwesen, den "kollektiven Anderen", zu verrichten wären.
Beispiele dazu sind:
Hilfe zur Selbsthilfe als erste Maßnahme zur sozialen Unterstützung.
Unterstützung von Bildungsinitiativen der Bewohner.
Verein als Hauptträger der Freizeitinfrastruktur.
Anregung privater Projekte, die neuen Wohnraum schaffen.
Unterstützung für wirtschaftliche Gemeinschaftsaktionen.
Innovationsförderung zur Verkehrsverminderung.
Förderung von umweltschonender Energieversorgung bei bestehenden Objekten.