Die Effektivität des kommunalen Handelns wird dadurch sichtbar, ob die angestrebte Wirkung der politischen Programme tatsächlich erreicht wird. Um Effektivität aber überhaupt steigern zu können, sind Vorgaben notwendig:
Qualitätsfestlegung und -kontrolle:
Die Beurteilung von Effektivität richtet sich nach festgelegten "Schwechater Normen", die die Qualität von Dienstleistungen und die Qualität sozialer Standards im Schwechater Gemeinwesen festlegen. Die Festlegung der Qualitätsnormen in jedem Bereich deren Kontrolle ist eine laufende politische Aufgabe. Diese Fragen sind dabei zu beantworten: "Welche Norm wird festgelegt als Qualitätsstandard, welche Norm muss mindestens mit den eingesetzten Mitteln erreicht werden?"
Effizienz:
Das ist der Vergleich der eingesetzten Mittel zur erzeugten Qualität. Das betrifft vor allem das Verwaltungshandeln. Es beinhaltet ganz klar, dass das Verhältnis von Einsatz zu Resultat entscheidend ist und nicht allein die Seite der aufgewendeten Mittel. Die Verwaltung sucht dazu in ihrem eigenen Bereich geeignete Methoden, um den Erfolg ihres Handelns sicherzustellen.
Kostenwahrheit:
Die Feststellung der Kostenwahrheit bei allen gemeinschaftlichen Leistungen ist unabdingbar für die Bewertung der Effektivität. Wenn nicht klar ist, welche Kosten welchen Leistungen zuzuordnen sind, können keine Vergleiche angestellt werden.
Schwechat berücksichtigt dieses Prinzip der Effektivität bei allen Handlungen, um die Qualitätsstandards in den einzelnen kommunalen Bereichen bei gleichem Einsatz von Ressourcen anzuheben. Mittelfristige und langfristige Finanzplanung, der Ausbau der Kostenrechnung und des begleitenden Controllings zusammen mit den direkt betroffenen Verwaltungsbediensteten werden dafür eingesetzt.
Beispielhafte Bereichsleitziele:
Bedarfsorientierte und erfolgsorientierte soziale Hilfestellung.
Multifunktionalität und Flexibilisierung im Bildungsbereich.
Effizienter Betrieb der Freizeitinfrastruktur bei allgemeiner Zugänglichkeit.
Kostenwahrheit und Bedachtnahme auf die Bedürftigkeit im sozialen Wohnbau.
Kostenwahrheit im Verkehr.
Energieverbrauch und Abfall und damit Schadstoffausstoß pro Kopf gering halten.
Aufteilung der Abfallwirtschaft zwischen Stadt und Verband.
Festlegung von Qualitätsnormen im Bereich der Stadterhaltung.