Stadtentwicklungskonzept - Prinzip 1
Eine Stadtentwicklung, die auf Sicherung und Weiterentwicklung des natürlichen und gestalteten Lebensraumes, des menschlichen Zusammenlebens ausgerichtet ist, trägt den biologischen und ökologischen Grundmustern von Systemen Rechnung. Rein kurzfristig marktwirtschaftliches Handeln allein ohne ausreichender Beachtung von ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen kann langfristig nicht die Sicherung des Gemeinwesens gewährleisten, da die gesellschaftlichen Regelkreismechanismen dabei zu stark auf den ökonomischen Bereich hin verschoben sind.
Nachhaltige Entwicklung heißt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit); Ressourcenschonung, Kreislauforientierung (Kybernetische Regelkreissysteme), Mehrfachnutzungen und Orientierung an den menschlichen Grundbedürfnissen in jedem Bereich des kommunalen Handelns.
Hier sind einige Beispiele dazu:
Sicherung des Lebens durch eine intakte Umwelt.
Veränderungen in Umwelt, Gesellschaft und im eigenen Lebensbereich als Bildungsinhalt.
Sicherung des natürlichen Freiraumes Umwelt- und menschenverträglicher Wohnbau.
Ja zur wirtschaftlichen Entwicklung, wenn soziale Sicherheit und Sicherheit der Umwelt gewährleistet sind.
Innerstädtisches Verkehrssystem an neue Erfordernisse anpassen.
Regenerative Energieformen haben Vorrang gegenüber fossilen Brennstoffen.
Grundwasserschutz und Wassersparen haben höchste Priorität.