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Schulstartbeihilfe

Mehr als 100 Euro kostet der Start ins Schulleben. Für sozial Schwächere ist das keine Kleinigkeit. Die Stadtgemeinde bietet zum Schulstart für Eltern mit niedrigem Einkommen 70 Euro für jedes Kind, das in eine erste Klasse der Volks-, der Sonderschule oder der Vorschule eintritt.

Eltern, deren Kinder in einem Schuljahr erstmals die erste Klasse einer Volksschule, der ASO oder eine Vorschulklasse in Schwechat besuchen und deren monatliches Nettofamilieneinkommen
-) für Alleinstehende € 1.063,37
-) für Familien (ohne weitere Kinder) € 1.594,32
für jedes weitere Kind zusätzlich € 152,90
nicht übersteigt, soll ein einmaliger Zuschuss von € 70,-- als Schulstartbeihilfe auf Antrag gewährt werden.

Zum Familieneinkommen (auch Lebensgefährten) zählen:
Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Beschäftigung inkl. Sonderzahlungen, Alimente, Sondernotstands-, Notstands- und Arbeitslosenunterstützung, Renten, Pensionen, Familienbeihilfe.


Kontakt:
Geschäftsgruppe 1
Schulen, Kindergärten, Horte & Jugend
Tel.: 01 701 08

Brigitte Rupp DW 271, b.rupp@schwechat.gv.at
Gabriele Schöller DW 272, g.schoeller@schwechat.gv.at
Claudia Heuberger DW 295, c.heuberger@schwechat.gv.at
Manuela Heiden DW 273, m.heiden@schwechat.gv.at

Formular_Schulstartbeihilfe.pdf

 

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