Willkommen bei der Stadtgemeinde Schwechat


Sekundärnavigation:

Intern  | Downloads  | Links  | SMS & Newsletter  | Impressum

Zwei Personen hüpfen Händehalten

Familie (er)leben

 

Navigationspfad:

 

Seiteninhalt:

Förderungen

Erdgasfahrzeuge - Förderung des Ankaufs

Ankauf von CNG-Fahrzeugen (CNG = Compressed Natural Gas):
Der Ankauf eines CNG-Fahrzeuges wird mit € 200,- gefördert. Voraussetzung zur Erlangung der Förderung ist die Zulassung in Schwechat.

Hier geht's zum Online-Formular

Allgemeine Bestimmungen
Die Förderung kann nur bei Vorliegen der in diesen Richtlinien festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel gewährt werden.
Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Das heißt, es kann pro ZulassungsbesitzerIn nur jeweils einmal jährlich die Förderung für den Ankauf eines CNG-Fahrzeuges in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.

Förderungsvoraussetzungen
Die Förderung besteht aus einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Ansuchens. Für eine Kontrolle durch die Förderungsstelle oder einer von dieser beauftragten Person, ist jederzeit nach Voranmeldung der Zugang zum Fahrzeug zu gewähren und für den Fall der Nichteinhaltung der in diesen Richtlinien normierten Verpflichtungen ist der gewährte Zuschuss zurückzuzahlen.

FörderungswerberIn
Antragsberechtigt sind die EigentümerInnen von in Schwechat zugelassenen Kfz.

Antragstellung
Ansuchen sind spätestens 12 Monate nach Ankauf bei der Stadtgemeinde Schwechat, Geschäftsgruppe Umwelt, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat mit nachstehenden Angaben einzubringen.
Name, Adresse, Bankverbindung, Kontonummer für die Überweisung.

Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzuschließen bzw. Bestätigungen vorzulegen:
Originalrechnungen und Originalzahlungsbelege (werden nach Prüfung retourniert!), Kopie des Zulassungsscheines.

Zusicherung und Auszahlung
Nach Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen erhält der/die FörderungswerberIn eine schriftliche Zusicherung unter Angabe des zuerkannten Betrages. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Auszahlung der Förderung veranlasst.

Kontakt
Martin Frank
Tel.: 01 701 08 DW 264
E-Mail: m.frank@schwechat.gv.at
gb2@schwechat.gv.at

Hier geht's zum Online-Formular

 

Zurück Artikel drucken Zum Seitenanfang

 

Links

Förderungen des Landes NÖ

Alle Förderungen der Landesregierung NÖ im Überblick

 

 

Seitennavigation:

Easy 2 See

FARBKONTRAST

Farbschema Gelb/SchwarzFarbschema Schwarz/GelbFarbschema Blau/WeißFarbschema Weiß/Blau

TEXTGRÖSSE

Schriftgröß verkleinernSchriftgröß vergröß

 

youtubeRSSAktuelles

Fernwärme wird weiter ausgebaut

mehr

 

Fit für die Motorradsaison

mehr

 

Sondersubvention für Gesangverein

mehr

Service

Formulare

Verkehr

Gesundheit

Soforthilfe

Bauen und Wohnen

Flächenwidmungs- & Bebauungsplan

Bürgerbeteiligung Schwechat

Valid CSS! Level Double-A Conformance to Web Content Accessibility Guidelines 1.0 www.braille.at

 

Kontaktinformationen der Stadtgemeinde Schwechat: