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Förderungen

Fassadenförderung: Hauptplatz, Wiener Straße und Bruck-Hainburger Straße

Hauptplatz, Wiener Straße und Bruck-Hainburger Straße

Stadtzentren sind seit jeher Orte der Begegnung, die die Kommunikation innerhalb einer Stadt fördern. Hauptplatz, Wiener Straße und Bruck-Hainburger Straße leiden unter dem hohen Verkehrsaufkommen und können daher nicht als Kommunikationszentrum erlebt werden. Das heißt: Sie kommen somit ihrer Aufgabe nur bedingt nach.

Das Schwechater Verkehrskonzept 2010 sieht eine Verkehrsberuhigung im Zentrum vor. 1998 wurde eine Wettbewerb abgehalten mit dem Ziel, den Hauptplatz neu zu gestalten. Als erster Schritt wurde der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan abgeändert.

Eine weitere Maßnahme ist, die Neugestaltung von Fassaden von Hauptplatz, Wiener Straße und Bruck-Hainburger Straße finanziell zu fördern um ein optisch attraktiveres Zentrum zu erreichen.

Richtlinien

Die Gewährung von Förderungen ist an folgende Bedingungen geknüpft:
1. Bausubstanz mindestens 25 Jahre alt.

2. Bauphase des Fassadenprojektes maximal 1 Jahr.

3. Sicherstellung der Finanzierung für die Gesamtmaßnahmen.

4. Für denkmalgeschützte Objekte: Vorlage einer positiven Stellungnahme des Landeskonservators.

Fassaden und Portale
Gefördert werden Maßnahmen hinsichtlich der Fassaden und Geschäftsportale am Hauptplatz, der Fassaden von erhaltenswerten Gebäuden und deren Erweiterung und Aufstockung, der Erneuerung von Geschäftsportalen sowie denkmalgeschützter Gebäude. Bei der Renovierung von Teilen der Fassade soll die Ensemblewirkung beachtet werden. Nicht förderungswürdig sind Bauten und Fassadengestaltungen, die vornehmlich der Werbung dienen.

Die Antragstellung muss eine Darstellung der Fassadengestaltung (Skizze und Fotos) mit Angaben des Materials und der Farben umfassen.

Vergabe der Förderung
Ein Gremium der Bauabteilungen beurteilt das Vorhaben. Fassadenprojekte mit besonders künstlerischer Gestaltung werden von einem eigenen Gremium begutachtet.

Umfasst der Antrag auf Gewährung einer Fassadenförderung alle erforderlichen Unterlagen und liegt eine positive Stellungnahme eines Gremiums vor, kann das Fassadenprojekt seitens der Stadtgemeinde gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt 25% der Bau- bzw. Gestaltungskosten, höchstens jedoch Euro 7.270,--.

Ansprechpartner:
Georg Honeder
eMail: g.honeder@schwechat.gv.at
Telefon: 01/70108-298

 

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