Die nachfolgend veröffentlichten Verlautbarungen stellen nur einen Auszug aus den Anschlägen an der Amtstafel im Rathaus dar. Wir weisen darauf hin, dass nur die Veröffentlichung auf der Amtstafel im Rathaus rechtlich verbindlichen Charakter hat und die Veröffentlichung im Internet nur eine unverbindliche Bürgerserviceleistung der Stadtgemeinde Schwechat darstellt.
Rechtswirksame Einbringung von Schriftstücken (§ 13 AVG und §§ 85 und 86b BAO)
Für die rechtswirksame Einbringung schriftlicher Anbringen gemäß § 13 AVG und §§ 85 und 86b BAO an die Stadtgemeinde Schwechat stehen folgende Adressen zur Verfügung: (Anhang)
REinbringungSchriftstuecken2010.doc
Jagdpacht Kundmachung 2012
Informationsblatt Mindestsicherung
Informationsblatt zum Antrag nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz
Informationsblatt_Mindestsicherung.pdf
Antrag Mindestsicherung
Antrag nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz
Antrag_Mindestsicherungsgesetz.pdf