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Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die elektronisch gefertigten amtlichen Dokumente der Stadtgemeinde Schwechat weisen die Amtssignatur der Stadtgemeinde Schwechat auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Stadtgemeinde Schwechat handelt.

Die Kenntlichmachung der Behörde wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut ("Verwaltungseigenschaft") ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

-) die Bildmarke der Behörde und
-) einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.

weitere Informationen unter
www.signaturpruefung.gv.at

 
 

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