Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage hat gemäß Trinkwasserverordnung TWV/304. Verordnung vom 21.08.2001 die Abnehmer einmal jährlich über die Qualität des Trinkwassers zu informieren:
Institut für Lebensmitteluntersuchung Wien; Gutachten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GMBH vom 13.09.2010
Nitrat (NO3): 8,8 mg/l
(Die zulässige Höchstkonzentration Nitrat (NO3) beträgt: 50,0 mg/l.)
Nach dem vorliegenden Befund sind Pestizide nicht nachweisbar.
Der Gesamthärtegrad beträgt 19,9 dH°.
Sämtliche untersuchten anorganische und organische Spurenstoffe liegen unter den jeweiligen Bestimmungsgrenzen bzw. deutlich unter den Parameterwerten der Trinkwasserverordnung.