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Metall Zahnrad in Detailaufnahme

Familie (er)leben

 

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Krankenkassen

Service-Center Schwechat
2320 Schwechat, Sendnergasse 9
Versicherten-Telefonservice: 05 08 99 6100
Telefax: 05 08 99 2380
E-Mail: schwechat@noegkk.at
www.noegkk.at

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 07:30 - 14:30
Freitag 07:30 - 12:00

Öffnungszeiten Chefarzt
Montag, Mittwoch, Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 07:00 - 11:30 Uhr

Leiter Eduard Wallner


Zahnambulatorium
Telefon: 050899 - 2360

Öffnungszeiten:
Mo.: 7:00 - 12:00 und 12:30 - 1600 Uhr
Di.: 7:00 - 12:00 und 12:30 - 15:45 Uhr
Mi.: 9:00 - 12:00 und 12:30 - 18:00 Uhr (NEU)
Do.: 7:00 - 12:00 Uhr
Fr.: 7:00 - 12:00 Uhr

Ersatz von Arztkosten durch die Gebietskrankenkasse :

Antrag auf Erstattung von Kosten für Wahlarzthilfe

(bei Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte)

Wenn Sie einen Arzt Ihrer Wahl aufsuchen, der jedoch nicht bei der Krankenkasse unter Vertrag steht, so haben Sie dennoch Möglichkeiten zumindest einen Teil Ihrer Kosten ersetzt zu bekommen. Dazu müssen Sie folgendes beachten oder tun:

Beilagen:
Originalhonorarrechnung des Wahlarztes mit detaillierter Aufstellung der Leistungen und Diagnose
Zahlungsbestätigung
Versicherungsnummer und wenn vorhanden Bankverbindung des Patienten angeben.
Ersetzt werden 80 % vom Kassentarif (das ist jenes Entgelt, das ein Kassenvertragsarzt für diese Leistungen erhält).



Einreichen bei:
Bezirksstelle Schwechat, (Serviceline) Tel. 05 0899 6100 bzw. 7100, dort liegt auch ein entsprechendes Formular auf (das Formular liegt natürlich auch beim Bürgerservice im Rathaus auf).

oder
per Post direkt nach 3101 St. Pölten, Leistungsabteilung II, Wahlarzthilfe,

Postfach 164 od. 173, Tel. 02742/899.


BITTE BEACHTEN:
Grundsätzlich wird pro Quartal nur 1 Arzt derselben Sparte bezahlt.

Bezahlt werden nur Leistungen, die auch von der Schulmedizin anerkannt werden

(keine Magnetfeldtherapie, Bioresonanz, usw).

Ein Vertragsarzt der Krankenkasse kann mit der GKK nur mittels eCard abrechnen. Das bedeutet für einen Patienten, dass keine zusätzliche Leistungen, die privat bei einem solchen Vertragsarzt bezahlt werden, von der Kasse anerkannt werden.

VORSORGEUNTERSUCHUNG:
Der Versicherte hat Anspruch auf 1 kostenlosen Krankenschein pro Kalenderjahr, um eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen. Auf dem Krankenschein muss deutlich der Vermerk "VORSORGEUNTERSUCHUNG" ersichtlich sein.

Laut Auskunft der NÖ GKK in St. Pölten können vertragsmäßig alle praktischen Ärzte und die beiden Internisten in der Gemeinde Schwechat diese kostenlose Untersuchung durchführen.

Nähere Auskünfte erteilen die Geschäftsstellen der Gebietskrankenkasse.

Dieser Beitrag ist ein Info der Personalabteilung im Rathaus.

 
 

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