Sie beabsichtigen in Schwechat ein Bauvorhaben in Angriff zu nehmen.
Die finanziellen Aufwendungen eines Bauvorhabens sind meist sehr hoch; oft kommen dann noch nach der Vollendung Anschlussgebühren für Kanal und Wasser hinzu, mit denen Sie nicht gerechnet haben.
Wir wollen Ihnen daher mit dieser Information helfen, dass Sie sich finanzielle Überraschungen nach Beendigung des Bauvorhabens ersparen und die entsprechenden Beträge bereits bei der Planung berücksichtigen können.
Wasser- und Kanalanschlussabgabe
Die Herstellung eines Wasser- und Kanalanschlusses ist schriftlich beim Stadtamt Schwechat zu beantragen.
Wird eine Liegenschaft im Zuge eines Bauvorhabens neu angeschlossen, so werden nach Einlangen der Fertigstellungsanzeige die einmaligen Anschlussabgaben vorgeschrieben.
Die Höhe der Abgaben richten sich nach der Größe des Bauvorhabens.
Wasser- und Kanalanschluss- Ergänzungsabgabe
Sie errichten auf einer bereits angeschlossenen Liegenschaft Zu- Um- oder Neubauten. Nach Abschluss des Bauvorhabens und Einlangen der Fertigstellungsanzeige können einmalige Ergänzungsabgaben für die neuen Flächen entstehen.
Dabei werden natürlich bisher geleistete Zahlungen berücksichtigt.
Wasserbezugsgebühr
Nach Herstellung eines neuen Wasseranschlusses wird der vom Wasserwerk bereitgestellte Wassermesser auf Ihre Kosten entweder im Keller oder in einem Wasserzählerschacht installiert.
Dieser Wasserzähler wird einmal jährlich (September) durch Selbstablesung abgelesen und der Verbrauch in Kubikmeter im Februar des Folgejahres mit den geleisteten Teilzahlungen abgerechnet.
Aufgrund des letztjährlichen Wasserverbrauches werden Teilbeträge mit Fälligkeit 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. vorgeschrieben.
Der Preis für einen Kubikmeter Wasser beträgt derzeit € 1,45 zuzüglich 10 % Mwst. und die jährliche Bereitstellungsgebühr € 1,80 zuzüglich 10 % Mwst. pro Kubikmeter Nennleistung des Wasserzählers (Ein Hauswasserzähler für ein Einfamilienhaus hat eine Nennleistung von 3 Kubikmeter) .
Statistisch gesehen verbraucht eine 4 - köpfige Familie ca. 220 Kubikmeter im Jahr.
Kanalbenützungsgebühr
Für die Benützung der Kanalanlage wird eine jährliche Kanalbenützungsgebühr festgesetzt. Diese Gebühr wird in vier Teilbeträgen mit Fälligkeit 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. vorgeschrieben.
Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche und dem Einheitssatz (€ 2,40 zuzüglich 10% MWST, mit Regenwasseranschluss erhöht sich der Einheitssatz um 10%). Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen.
Formulare:
Antrag zum Herstellen eines Kanalanschlusses
Antrag zum Herstellen eines Wasseranschlusses
Wasserzählerablesung
Kontakt und Auskunft:
Geschäftsbereich 2, Öffentliche Dienstleistungen und Gebühren
Robert Frind, Tel. 701 08 - 281,
E-Mail: