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Europawahl, Informationen für nicht-österreichische Unionsbürger(innen)

Wenn Sie - als nicht-österreichische(r) Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Österreich - an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.

Um in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen zu werden, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Ein Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde. Sie können sich mit dem Antragsformular "Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz für Unionsbürger(innen), die innerhalb des Bundesgebietes ihren Hauptwohnsitz haben" (angehängtes Formular - unten) eintragen lassen. Zu diesem Formular erhalten Sie auch eine entsprechende Übersetzungshilfe.

Bei der Antragstellung müssen Sie einen gültigen Identitätsausweis vorlegen und eine förmliche Erklärung abgeben, dass Sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichsichen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen und in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat Ihr aktives Wahlrecht nicht verloren haben. Die förmliche Erklärung ist ein Bestandteil des Antragsformulars. Beim Ausfüllen des Antrags wird im Durchschreibeverfahren das für die Eintragung erforderliche Europa-Wähleranlageblatt ausgefüllt. Dem Antrag sind weiters die zur Begründung notwendigen Belege anzuschließen. Sollte es ihnen nicht möglich sein, das Formular über Ihre Gemeinde zu beschaffen, so können Sie sich allenfalls das Formular mit der Übersetzungshilfe als PDF-Datei herunterladen; in diesem Fall müssen Sie aber jedenfalls auch das Europa-Wähleranlageblatt mit der Übersetzungshilfe herunterladen; beide Formulare ausfüllen und unterfertigen.

weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmi.gv.at

Eintrag_EU_Waehlerevidenz.pdf

 
 

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