Am 14. Februar 2006 fand die konstituierende Sitzung statt.
Personelle Zusammensetzung:
Der Integrationsbeirat besteht aus stimmberechtigten und beratenden MitgliederInnen.
Die Zahl der stimmberechtigten MitgliederInnen setzt sich aus 12 interessierte BürgerInnen, sechs mit österreichischer Staatsbürgerschaft und sechs Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft, zusammen. Es sollen je nach Bedarf MitgliederInnen von Behörden, Personen oder Organisationen (deren Tätigkeitsfeld sich mit ausländischen MitbürgerInnen und deren Integration befasst), bzw. je ein Vertreter der im Gemeinderat der Stadtgemeinde Schwechat vertretenen politischen Parteien (Wahlparteien, derzeit 4), sowie der/die zuständige Stadtrat/Stadträtin für Soziales zu den jeweiligen Sitzungen eingeladen werden.
Die Aufgaben des Integrationsbeirates laut Geschäftsordnung sind:
1. Der Integrationsbeirat ist ein beratendes Gremium der Stadtgemeinde Schwechat.
2. Insbesondere soll sich der Integrationsbeirat mit den folgenden Themen befassen:
a) Beratung von wichtigen Fragen der Integration von AusländerInnen.
b) Beratung von Vorschlägen und Problemen jener Organisationen, die mit der Betreuung von AusländerInnen befasst sind.
c) Unterstützung bei der sozialen Integration der verschiedenen in Schwechat lebenden Gruppen und
d) Entwicklung von gemeinsamen Vorgangsweisen sowie Zusammenführung der einzelnen ausländischen Gruppen mit inländischen Gruppen.
e) Abgabe von Empfehlungen an die politisch Verantwortlichen.
Der Integrationsbeirat hat zumindest zweimal im Jahr zu tagen.