vom 08.03.2010 09:47
Monatliche Belastung soll nicht mehr als ein Viertel des Haushaltseinkommens ausmachen
In Schwechat sollen jetzt auch die MieterInnen von Genossenschaftswohnungen eine Beihilfe der Stadt erhalten, wenn die Mietzinsbelastung eine gewisse Grenze überschreitet.
Unterstützung ausgeweitet
Seit vielen Jahren erhalten MieterInnen von Gemeindewohnungen eine Unterstützung von der Stadt, wenn die Mietzinsbelastung (Inkl. Betriebskosten und USt., exkl. Heizung) 25 Prozent des Haushaltseinkommens übersteigt. Bgm. NR Hannes Fazekas: „Wir wollen diese Förderung nun auch auf die Genossenschaftswohnungen in Schwechat ausdehnen.“
Im Budget für das laufende Jahr ist für diese erweiterte Subjektförderung ein Betrag von 150.000 Euro vorgesehen. Fazekas: „Damit hat sich dieser Posten mehr als verdreifacht.“
Bedarfserhebung
Um den tatsächlichen Bedarf festzustellen, wurden nun alle MieterInnen von Genossenschaftswohnungen in Schwechat angeschrieben und eingeladen, ein entsprechendes Formular auszufüllen. Der Bürgermeister: „Wenn der Aufwand realistisch abgeschätzt werden kann, folgt ein entsprechender Antrag im Gemeinderat. Danach kann diese exklusive und bedarfsorientierte Sozialleistung in die Praxis umgesetzt werden.“
Link zu den Formularen Wohnangelegenheiten