Totes Tier gefunden - was tun?

Zuerst ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Haustier oder ein Wildtier handelt.

Haustiere

Liegt das Tier auf der Straße oder am Straßenrand verständigen Sie bitte die Gemeinde (online oder unter 01 70 108 - 0) oder die Straßenmeisterei, damit diese das Tier übernehmen und hygienisch entsorgen können. Sinnvoll ist es auch, das nächste Tierheim von dem Fund zu verständigen.

Wildtiere

Wenn Sie ein Wildtier tot aufgefunden haben, ist zu unterscheiden um welches Tier es sich handelt. Handelt es sich um Tier, welches dem NÖ Jagdgesetz unterliegt, dann verständigen Sie die örtlich zuständige Polizei. Nähere Infos finden Sie hier.

Handelt es sich bei ihrem Fund um ein besonders geschütztes Wildtier, dass dem NÖ Naturschutzgesetz unterliegt, dann melden sie den Fund bitte beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz oder der Wildtierhotline. Darunter fallen zum Beispiel Biber, Fischotter, Ziesel oder Hamster. Sollten Sie diese Stellen nicht erreichen, informieren sie die Polizeidienststelle über den Fund.

Wenn Sie einen toten Biber oder Fischotter gefunden haben, bitten wir Sie noch zusätzlich zur telefonischen Meldung auf der Homepage des Landes Niederösterreich unter Naturschutz – Wildtierinfo zu der jeweiligen Tierart das Formular "Totfundmeldungen für Fischotter und Biber" auszufüllen und an die Abteilung Naturschutz beim Amt der NÖ Landesregierung (E-Mail: post.ru5@noel.gv.at) zu übermitteln.

Nähere Angaben und Informationen finden Sie auf der Seite "Wildtierinfo".