Wahlberechtigt
bei der EU-Wahl ist nachstehender Personenkreis:
Als Stichtag für die EU
Wahl gilt der 26. März 2024
- Österreichische
Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich
- die
in der Europa-Wählerevidenz eingetragene EU-BürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich (mittels Antrag)
- vom
Wahlrecht in Österreich nicht ausgeschlossen sind
- am
9. Juni 2024 das 16. Lebensjahr vollendet haben
- als
AuslandsösterreicherIn im Wege eines Einspruchsverfahrens bis zum 25. April
2024
auf Antrag in ein Wählerverzeichnis einer
österreichischen Gemeinde eingetragen wurden.
Alle in Schwechat wahlberechtigten Personen erhalten eine Wählerverständigung! Die
Wählerverständigung ist kein Ausweisweisdokument, sondern eine Wahlinformation über
Wahllokal und Wahlzeit.
Am Wahlsonntag ist ein amtlicher
Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) im Wahllokal
vorzuzeigen.
Wahlsprengel Schwechat
Mit
1.1.2024 müssen rechtlich alle Wahllokale barrierefrei sein. Um dem Gesetz
gerecht zu werden mussten die Wahlsprengel 13 und 14 von der TBE Zirkelweg in
den Felmayergarten, Scheune verlegt werden.
NEU: Verlegung der
Wahlsprengel 13 und 14 (vormals Zirkelweg)
Felmayergarten
Scheune, Neukettenhofer
Straße 2-8 (barrierefrei)
1 Haus der Jugend, Wismayrstraße 45 barrierefrei
4 Volksschule Schwechat, Ehrenbrunngasse
8 barrierefrei
5 Volksschule Schwechat, Ehrenbrunngasse 8 barrierefrei
6 Seniorenzentrum, Altkettenhofer Straße 5 barrierefrei
7 Kindergarten Andreas Hofer-Platz 8 barrierefrei
9 Kindergarten Andreas Hofer-Platz 8 barrierefrei
10 Kindergarten Gladbeckstraße 1 a barrierefrei
11 Kindergarten Gladbeckstraße 1 a barrierefrei
15 Rathaus, Rathausplatz 9 barrierefrei
Wahlsprengel
Rannersdorf
21 Volksschule Frauenfeld, Europaplatz 2 barrierefrei
22 Hort Brauhausstraße 71 barrierefrei
23 Hort Brauhausstraße 71 barrierefrei
Wahlsprengel Mannswörth
31 Kindergarten Mannswörth, Römerstraße 69 barrierefrei
32 Kindergarten Mannswörth, Römerstraße 69 barrierefrei
Wahlsprengel Kledering
41 Kindergarten Feuerwehrgasse 11 barrierefrei (gartenseitig)
ACHTUNG
ÄNDERUNG: Die Wahllokale
haben von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet!
Welche Möglichkeiten
haben sie um ihr Wahlrecht ausüben zu können?
am Wahltag im Wahllokal
- wo ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin
oder mittels Wahlkarte
Mit
dieser haben sie folgende Möglichkeiten ihr Stimmrecht auszuüben:
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege
der Briefwahl
- am Wahltag: in einem dafür vorgesehenen
Wahllokal
- am Wahltag: Besuch von einer besonderen
Wahlbehörde für die Personen, die das Wahllokal am Wahltag nicht erreichen
können, weil sie/er nicht gehfähig, nicht transportfähig, oder bettlägerig ist.
Wie beantrage ich eine
Wahlkarte?
- persönlich bis 7.6.2024, 12:00 Uhr (unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises)
- mittels Vollmacht und amtlichen Lichtbildausweis
- schriftlich bis 5.6.2024 – online unter www.wahlkartenantrag.at
Eine telefonische
Beantragung ist nicht möglich!
Weitere
Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 01/70108/319 DW oder per Email einwohner@schwechat.gv.at